Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. gehört zu den 16 Mitgliedsverbänden des
Deutschen Pflegerats e.V. (DPR).
Der Deutsche Pflegerat e.V. als Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen ist Partner der Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung und vertritt die Belange des Pflege- und Hebammenwesens in Deutschland gegenüber der Politik, den Medien und der Öffentlichkeit.
Als Dachverband koordiniert und steuert er die politische Positionierung und fördert die berufliche Selbstverwaltung.
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Ziel des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. im DPR ist es, die professionelle Pflege weiterzuentwickeln und ihr ein qualitativ hochwertiges, fachlich fundiertes und selbstbewusstes Profil zu verleihen. Dabei spielen die Aus-, Fort- und Weiterbildung eine ebenso wichtige Rolle, wie klar definierte Qualitätsansprüche und das Management von Veränderungsprozessen.
Vor allem aber will der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. Verantwortung für einen hoch qualifizierten pflegerischen Nachwuchs übernehmen, der den modernen Anforderungen der Pflege gerecht wird. Eine Differenzierung der Qualifikationsprofile und eine zunehmend arbeitsteilige Kooperation werden hier an Bedeutung gewinnen.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstverwaltung, Selbstgestaltung und Selbstbestimmung der professionellen Pflege wird in der Registrierung beruflich Pflegender gesehen.
Außerdem trägt die Registrierung zur Professionalisierung der Berufsgruppe bei, denn erstmalig können so Daten zu den Qualifikationsprofilen professionell Pflegender ermittelt werden.
Die Selbstverwaltung der professionellen Pflege im Gesundheitswesen gehört zu den wichtigen politischen Zielen des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. Dabei geht es vor allem um eine angemessene Repräsentation der professionellen Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen und um die Weiterentwicklung der professionellen Pflege zum Wohle der hilfebedürftigen Menschen. Das Kammerwesen gehört in Deutschland zu den gängigsten Möglichkeiten eine solche berufliche Selbstverwaltung zu organisieren. Aus diesem Grund begrüßt der Verband der Schwesternschaften die politischen Initiativen zur Gründung von Pflegekammern in den Bundesländern als Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Wesentliche Ziele von Pfelgekammern sind unter anderem die Sicherstellung einer qualtativ hochwertigen professionellen Pflege auf Basis pflegewissenschaflicher Erkennisse, die Förderung und Überwachung beruflicher Belange der professionell Pflegenden und die Erarbeitung einer einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.. Nicht zuletzt ist aber auch davon auszugehen, dass die Verkammerung der Pflegeberufe zu einer stärkeren und einheitlicheren berufspolitischen Vertretung führen wird.
In modernen Gesundheitseinrichtungen ist die pflegerische Versorgung nicht alleine auf pflegerische Maßnahmen konzentriert, es besteht in zunehmendem Maße eine enge Verbindung von Pflege, Prävention, Kuration und Rehabilitation. Auch die Verzahnung von Gesundheitsversorgung, Altenarbeit und Sozialpolitik wird immer wichtiger, sodass ein höherer Organisations- und Steuerungsbedarf in den Einrichtungen besteht. Eine Erweiterung und Ausdifferenzierung des Kompetenz- und Aufgabenspektrums für professionelle Pflegekräfte ist bereits sichtbar.
Aus diesem Grund fordert der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. ein bundeseinheitliches Berufegesetz für Pflegeberufe, das Aufgaben und Kompetenzen des Pflegeberufs klar definiert und eine patientenorientierte Zusammenarbeit der unterschiedlichen Gesundheitsberufe auf Augenhöhe ermöglicht.
Notwendig ist auch eine Ausbildungsreform, die ihren Niederschlag in dem zu etablierenden Berufegesetz für Pflegeberufe findet, sich am Lissabon-Prozess der Europäischen Union orientiert und ein System der zielgerichteten modularisierten Berufsausbildung etabliert. Dabei ist dem Prinzip des lebenslangen Lernens zu folgen und die horizontale und vertikale Durchlässigkeit zu fördern.
Die generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft ist an den bestehenden Krankenpflegeschulen oder an den Altenpflegeschulen gleichermaßen durchzuführen. Die enge Kooperation von Schulen und Ausbildungsstätten ist beizubehalten.