
Rotkreuzschwestern sind Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Altenpflegerinnen, Hebammen, Krankenpflegehelferinnen, Operationstechnische Assistentinnen.
Und: sie sind Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft. Damit sind sie nicht nur Teil einer der ältesten humanitären Bewegungen weltweit, sondern sie sind auch Mitglied einer besonderen Verantwortungsgemeinschaft.
Die DRK-Schwesternschaften sind eingetragene Vereine und demokratisch organisiert. Die Aufgabe und zugleich der eigentliche Zweck von DRK-Schwesternschaften sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und die Hilfe für Menschen in Not.
Die DRK-Schwesternschaften setzen sich für eine optimale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unter Wahrung der Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes ein, fördern die Entwicklung der professionellen Pflege und ermöglichen ihren Mitgliedern die Berufsausübung in den verschiedenen Pflegeberufen. DRK-Schwesternschaften begleiten aktiv und gezielt die berufliche Karriere ihrer Mitglieder.