Bundestag beschließt Änderung des DRK-Gesetzes

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 die Änderung des DRK-Gesetzes beschlossen. Damit wird mit Inkrafttreten des neuen DRK-Gesetzes (voraussichtlich Juli 2017) für gestellte Rotkreuzschwestern die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehene Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten nicht mehr gelten.

Zurück zur Übersicht
**Diese Webseite verwendet Cookies** Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer (link: kontakt/datenschutz text: Datenschutzerklärung.)