Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 die Änderung des DRK-Gesetzes beschlossen. Damit wird mit Inkrafttreten des neuen DRK-Gesetzes (voraussichtlich Juli 2017) für gestellte Rotkreuzschwestern die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehene Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten nicht mehr gelten.