Reform der Pflegeberufe ist richtig

Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. wendet sich strikt gegen das Moratorium für das Pflegeberufsgesetz

Berlin, 15.02.2016 – Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. (VdS) begrüßt ganz ausdrücklich, dass mit der im Januar vom Kabinett beschlossenen Fassung des Gesetzentwurfes endlich die generalistische Neuausrichtung des Pflegeberufes auf den Weg gebracht ist!

„Auch wenn nicht alle Passagen des Gesetzes unsere uneingeschränkte Zustimmung finden, so sind doch die grundsätzliche Ausrichtung und die im Gesetzentwurf verfasste Neuausrichtung des Pflegeberufes absolut richtig“, sagt die Präsidentin des VdS, Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer.

Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. fordert daher die zügige Umsetzung des weiteren Gesetzgebungsverfahrens auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes. Er wendet sich gegen das von Elisabeth Scharfenberg, pflege- und altenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, in die Diskussion gebrachte Moratorium.

„Über eine Fülle von Modellversuchen ist in den vergangenen Jahren nachhaltig belegt, dass der nun eingeschlagene Weg der Reform der Pflegeberufe in Richtung Generalistik der richtige ist“, betont Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer. „Interessenverbände, Politiker und Parteien hatten im Laufe eines jahrelangen Diskussionsprozesses auf dem Weg zum jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zahllose Gelegenheiten, sich konstruktiv einzubringen. Jetzt ein Moratorium vorzuschlagen und die generelle Ausrichtung des Gesetzentwurfes komplett zu hinterfragen, ist schlicht nicht zielführend und berufspolitisch schädlich“, fügt Müller-Stutzer hinzu.

Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. fordert darüber hinaus, dass Träger von Pflegeschulen grundsätzlich auch Träger der praktischen Ausbildung sein können, also Ausbildungsträger. Und damit Ausbildungsverträge abschließen können, wenn sie im ausreichenden Umfang Plätze zur praktischen Ausbildung über entsprechende Verträge nachweisen. Die Trägerschaft der Ausbildung ausschließlich beim Träger der praktischen Ausbildung zu verorten, wird der Bedeutung der Pflegeschulen nicht gerecht.

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