Rotkreuzschwestern aus dem Norden helfen beim Aufbau der Pflegekammer

Vier schleswig-holsteinische Rotkreuzschwestern sind Mitglied im Errichtungsausschuss

Berlin, 09.12.2015 – Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. (VdS) begrüßt die Berufung des Errichtungsausschusses in Schleswig-Holstein am heutigen Tag. „Dies ist ein wichtiger Schritt für die professionell Pflegenden in Schleswig-Holstein“, erklärt die Präsidentin des VdS, Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer. „Wir sind stolz, dass im Errichtungsausschuss auch vier Rotkreuzschwestern sitzen und die Kammer von Anfang an mitgestalten“, führt die Präsidentin des Dachverbandes weiter aus.

Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. ist erfreut, dass nunmehr in einem dritten Bundesland die professionelle Pflege als aktiver Mitentscheider im Gesundheitssystem beteiligt sein wird. „Der Verband vertritt seit Jahren die Auffassung, dass eine gemeinsame Selbstverwaltung der Pflegenden der entscheidende Schlüssel zur Ausgestaltung des Berufsfeldes ist. Es ist schön zu sehen, dass sich der Kampf der schleswig-holsteinischen DRK-Schwesternschaften (Itzehoe, Flensburg, Kiel Heinrich und Kiel Anschar sowie Lübeck) und ihrer berufspolitisch engagierten Pflegekräfte ausgezahlt hat“, freut sich Generaloberin Müller-Stutzer.

Gerade vor dem prognostizierten Mangel an Pflegekräften, der laut Studie von Pricewaterhouse Coopers in Schleswig-Holstein besonders gravierend ausfallen wird, ist die Errichtung der Pflegekammer ein wichtiger Schritt zur Professionalisierung der Pflege. Denn als fachkundiger Selbstverwaltungspartner der professionellen Pflegekräfte sei sie notwendig, um in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Heilberufen auf Augenhöhe Lösungen für das Problem der pflegerischen Versorgung der schleswig-holsteinischen Bevölkerung zu finden, argumentiert die Präsidentin des Verbandes.

Mit der Berufung des Errichtungsausschusses der Pflegekammer haben die Mitglieder des Ausschusses von heute an maximal 30 Monate Zeit, die beruflich Pflegenden zu registrieren und die Kammerwahl in Schleswig-Holstein vorzubereiten. „Mit der künftigen Pflegekammer ist dann eine Organisationsform vorhanden, die absehbare Bundesregelungen für die Pflege einheitlich und strukturiert in die landespolitisch zu regelnde Praxis einführen kann“, merkt Generaloberin Müller-Stutzer an. Zudem erhöhe sich mit jeder Landespflegekammer die Chance, eine Bundespflegekammer zu errichten, die eine Beteiligung der Pflegevertretung in der Entscheidungsfindung auf Bundesebene ermögliche.

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