Das Schiedsgericht des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V.

Auf der Grundlage der DRK-Schiedsordnung in der jeweils gültigen Fassung besteht für die Rechtsstreitigkeiten innerhalb des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. einschließlich seiner 31 Rotkreuzschwesternschaften das Schiedsgericht des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V., kurz auch VdS-Schiedsgericht genannt.

Schiedsklagen und Anträge sind fristwahrend an die nachfolgende Anschrift des VdS-Schiedsgerichts zu senden:

Schiedsgericht des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V.
Carstennstraße 58-60
12205 Berlin

E-Mail: vds-schiedsgericht@drk.de

Telefonisch können Sie die Geschäftsstelle des VdS-Schiedsgerichts über 030 85404 914 erreichen.

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